Täter-Opfer-Ausgleich


Ein zentraler Aufgabenschwerpunkt des Mediationsbüros Osnabrück e.V. ist seit 2009 der

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Jugendstrafrecht in der Region Osnabrück.

 

Im Mai 2002 wurde dem Antrag vom Mediationsbüro Osnabrück e.V. auf Anerkennung als Schlichtungsstelle für den Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenrecht durch die Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Die Durchführung des TOA erfolgt nach dem allgemeinen Strafrecht (StGB) und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) entsprechend den TOA-Qualitätsstandards.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) stellt im Strafrecht eine zwischenzeitlich bewährte Form des Umgangs mit Kriminalität dar.

 

Im herkömmlichen Strafverfahren werden weder von Polizei und Staatsanwaltschaft noch vom Gericht die bestehenden Probleme und Konflikte zwischen Beschuldigten und Geschädigten geklärt beziehungsweise geregelt.

(© Trueffelpix -Fotolia.com)


Im folgenden Video wird ein TOA anschaulich dargestellt (© Tatausgleich und Konsens e.V.):

 

Der TOA setzt bei der Autonomie der Konfliktparteien an und nimmt insbesondere die Opferorientierung in den Blick:

Opfer von Straftaten bekommen mehr Berücksichtigung für ihre Belange als im formellen Strafverfahren; denn dort hat das Opfer in der Regel nur die Rolle der Zeugin/des Zeugen und wird über den Stand sowie das Ergebnis des Strafverfahrens meistens nicht einmal informiert.

(© Trueffelpix - Fotolia.com)

 

Geschädigte wollen auch reden, fragen, Wut, Angst und Verletztheit zum Ausdruck bringen.

Darüber hinaus können sie ihre Vorstellungen von Wiedergutmachung und Schadensersatz artikulieren.

Beschuldigte können erklären, wie es zur Straftat gekommen ist.

Sie übernehmen Verantwortung für ihr Handeln und versuchen, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen.

 


Aus den aus  Gesprächen und aus der Umsetzung der erarbeiteten Vereinbarung folgt dann oftmals echte Versöhnung.

Hier wird sozialer Frieden gestaltet.

 

Die Spätfolgen für die Geschädigten können deutlich abgemildert werden.